Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Alle von der Valet-Parking Weeze angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden-PKW vom Flughafen Weeze zum Betriebsgelände in Weeze seinen Rücktransport von dort zum Flughafen Weeze, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Valet-Parking Weeze anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss

 Vertragspartner sind Valet-Parking Weeze (Axel Tilch, Alte Heerstr. 70, 47652 Weeze) und der Kunde. Ein Vertrag zu den in den vorliegenden AGB genannten Bedingungen kommt dadurch zustande, dass der Kunde im Reservierungsvorgang der Website nach Eingabe seiner Daten auf den Button „Reservierung absenden“ klickt und Valet-Parking Weeze dem Kunden anschließend eine Reservierungsbestätigung an die im Reservierungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs der Reservierungsbestätigung im E-Mail-Postfach des Kunden.

 Valet-Parking Weeze speichert die Vertragsdaten im eigenen Buchungssystem. Der Kunde kann die Vertragsdaten dadurch speichern, dass er die Reservierungsbestätigung und die ihm mit derselben E-Mail nochmals zugesandten AGB auf seinem Rechner abspeichert oder diese ausdruckt.

  I.          Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Widerrufsrecht:

Handeln Sie bei Vertragsschluss als Verbraucher, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß  Art. 246 § 2 in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB  in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

 Valet-Parking Weeze, Axel Tilch
Alte Heerstr.
70
47652 Weeze

E-Mail: info@valetparking-weeze.de

 

 

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.     Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
Valet-Parking Weeze ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge und den Hin- und Rücktransport des PKW zum Stellplatz / Flughafen zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen vereinbarten Zusatzleistungen.

Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.
Valet-Parking Weeze übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.

Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Valet-Parking Weeze abzustellen und den PKW am Flughafen Weeze zur Überführung zum Parkplatz an einen Mitarbeiter der Valet-Parking Weeze abgeben zu können und seinen PKW am Terminal nach Rückkehr wieder übergeben zu bekommen. Valet-Parking Weeze ist berechtigt, zum Zwecke der KFZ-Überführung mit dem Pkw bis zum Parkplatz in Weeze (10 km) und später wieder zurück zu fahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices ist Valet-Parking Weeze berechtigt, zur nächst gelegenen Tankstelle oder kooperierenden Werkstatt und zurück zu fahren. Weiteren Fahrten sind nicht zulässig. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Valet-Parking Weeze ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Valet-Parking Weeze ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

• der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;
• ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u. ä.);
• ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde;
• das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde;

Auf dem Betriebsgelände dürfen PKW nur von Mitarbeitern der Valet-Parking Weeze bewegt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nicht gestattet. Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich!

§ 5 Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar bezahlt. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Valet-Parking Weeze kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz
Valet-Parking Weeze räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem angemieteten Parkzeitraum ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des errechneten Mietpreises zu leisten. Dem Kunden wird ausdrücklich die Möglichkeit zum Nachweis eingeräumt, dass Valetparking Weeze kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss

Die Schadensersatzhaftung von Valet-Parking Weeze, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend abweichend geregelt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Leben, des Körper oder Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich sind, dass ihre Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung allerdings der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden begrenzt.

Mit der Buchung versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von Valet-Parking Weeze und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Valet-Parking Weeze berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von Valet-Parking Weeze eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im voraus an Valet-Parking Weeze ab, soweit Valet-Parking Weeze aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

Ferner ausgeschlossen ist eine Haftung für den Verlust von am PKW angebrachten Anbauteilen, wie Radkappen, Spoilern, Antennen sofern Valetparking Weeze dies nicht nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat. Valetparkig Weeze haftet zu keiner Zeit für das pünktliche Erreichen des gebuchten Fluges seiner Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Flughafen zu sein bzw. rechtzeitig einzuchecken, wenn er z.B. den Fahrer nicht telefonisch erreichen kann. Aus einem nicht rechtzeitigen Einchecken  können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, ohne dass Valetparking Weeze dies nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat, haftet Valetparking Weeze nicht für anfällige Kosten.

 

§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Valet-Parking Weeze gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Valet-Parking Weeze im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Valetparking Weeze gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staats ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

 

Die Aufrechnung gegen Forderungen von Valetparking Weeze durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

 

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Valetparking Weeze Geldern.

 

 

Sollten einzelne Vereinbarungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.

 

 

Valet-Parking Weeze
Axel Tilch
Alte Heerstr.
70

47652 Weeze

Stand: Dezember 2012

 

Valetparking

Entscheiden Sie sich zwischen dem komfortablen Full-Service und dem preisbewussten Light-Service!

  •   7 Tage  ab 40 €
  • 14 Tage  ab 55 €



Sie wollen lieber telefonisch buchen?

Kein Problem, unsere freundlichen Mitarbeiter nehmen Ihre Buchung gerne werktags 
zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr entgegen!

Tel.: +49 (0) 2837 66 36 126

Valet Parking Weeze
Axel Tilch
Alte Heerstr. 70
47652 Weeze

info(at)valetparking-weeze.de

 


Buchen Sie unsere Zusatz-Angebote: 

  • Außenreinigung
  • Innenreinigung
  • Betankungsservice
  • Innen- und Außenreinigung
  • uvm.


Schon ab 10,00 EUR!


Hier gelangen Sie zu unseren Preisen